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Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr“ vorgestellt

Immer wieder wurde bisher – auch von Diabetologen und Diabetesberatern – die Meinung vertreten, Patienten mit Diabetes, die z. B. eine Insulintherapie benötigen, könnten dadurch automatisch nicht mehr als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten. Dies trifft nach den maßgeblichen Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BAST) jedoch nicht zu.

Ein wichtiger Punkt der Leitlinie ist deshalb, zu diesem Thema, das für Berufstätigkeit und Teilhabe vieler Menschen mit Diabetes von enormer Wichtigkeit ist, die notwendigen Hintergrundinformationen zu liefern, basierend auf standardisierter externer Literatursuche. Deshalb hat die Leitlinie das Niveau S2e – das „e“ steht dabei für „evidenzbasiert“.

Wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind allerdings eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, berichtete Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und Koordinator und Mitautor der Leitlinie.

Die neue Leitlinie bringt nicht nur medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, sondern dürfte auch dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern sowie Menschen mit Diabetes vor unnötigem Verlust der Fahrerlaubnis und damit verbundener sozialer Ausgrenzung, beruflichem Niedergang und Diskriminierung zu schützen, erklärte der Rechtsanwalt Oliver Ebert, ebenfalls Koordinator und Mitautor der Leitlinie sowie Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG.

Die Leitlinie der Fachgesellschaft bringe den Behandlern nun fachliche und juristische Sicherheit und zeige die fachlich gebotene Vorgehensweise auf. Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen halte, handele grundsätzlich „lege artis“ und müsse keine Haftung befürchten.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

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