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Wann beginnt das Erwachsenenalter?

Auch wenn das 18. Lebensjahr rein juristisch betrachtet in den industrialisierten Gesellschaften einen wichtigen Meilenstein bedeutet, so befindet sich doch das Individuum in dieser Zeit in einem noch nicht abgeschlossenem Prozess des Erwachsenwerdens. Bei der Altersgrenze von 18 Jahren handelt es sich um ein gesellschaftliches wie auch juristisches Konstrukt, wie Mayr und Kollegen einer Übersichtsarbeit ausführen. Darin wird dargestellt, wie innerhalb der letzten 30 bis 40 Jahren in deutschsprachigen Ländern die Schwelle zur Erreichung der Volljährigkeit von 21 (bzw. 20 Jahren) auf 18 Jahre gesenkt wurde.

Die Schwelle der Strafmündigkeit wird sowohl in Österreich als auch in Deutschland mit dem 14. Lebensjahr festgesetzt, in der Schweiz mit dem 10. Lebensjahr, was auch von vielen anderen Autoren etwa als Beginn der Adoleszenz bezeichnet wurde. Im Gegensatz zu der Herabsetzung des Alters der Volljährigkeit findet sich im Strafgesetzt zumindest in Österreich und Deutschland die Möglichkeit 18- bis 20- bzw. 21-Jährige als „junge Erwachsene“ bzw. „Heranwachsende“ in juristischen Verfahren zu behandeln.

(Mayr M, Kapusta ND, Plener PL, Pollak E, Schulze U, Freyberger HJ, Fegert JM: Transitionspsychiatrie der Adoleszenz und des jungen Erwachsenenalters. Z Psychiatr Psychol Psychother 2015; 63: 155-163)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden