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Hohe Fehlerquote bei unqualifizierter Ultraschalldiagnostik

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung sind Regeln für die ärztliche Weiterbildung festgelegt – etwa die Richtlinien für die Facharztausbildung. Momentan beraten Bundes- und Landesärztekammern unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Berufs- und Dachverbänden sowie anderen ärztlichen Organisationen über eine Novellierung der Richtlinien. Dabei soll es vor allem darum gehen, in welcher Form Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden.

„In diesen Richtlinien fehlen differenzierte qualitätsbezogene Ultraschall- Anforderungen bisher fast gänzlich“, kritisierte Hans Worlicek, Leiter der Kommission
Ultraschall in der Praxis der DEGUM. „Dabei ist die Qualifikation des Untersuchers entscheidend, beispielsweise damit Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts korrekt diagnostiziert werden.“

Auch in der geburtshilflichen Diagnostik mangelt es an solchen Richtlinien: „Nur etwa ein Drittel der Herzfehler bei Ungeborenen wird bei Routineuntersuchungen korrekt diagnostiziert, obwohl Spezialisten mit entsprechender Qualifikation mittlerweile über 90 Prozent der Herzfehler identifizieren können“, berichtet Peter Kozlowski, Vorstandsmitglied der DEGUM.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden