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Zertifizierung chirurgischer Kompetenzzentren

Um den Patienten eine klare Information an die Hand zu geben, hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) bereits im Jahr 2008 ein aufwändiges Zertifizierungsprojekt gestartet. Seither hat die Fachgesellschaft mehr als 74.000 Falldaten zu operativen Ergebnissen an verschiedenen Organbereichen gesammelt und ausgewertet.

„Die Daten, die uns die Kliniken übermitteln, werden sorgfältig aufbereitet“, erklärte Albrecht Stier, Präsident der DGAV. „Dazu gehört unter anderem, die Fallschwere mit jeweils zulässigen Komplikationsraten zu berücksichtigen.“

Insgesamt hat die DGAV bisher 330 Zentren als sogenannte „Kompetenzzentren“ zertifiziert. Nicht jede Einrichtung erhält das Gütesiegel der Fachgesellschaft – in 29 Fällen erfolgte eine Ablehnung. „Die Durchfallquote beträgt damit fast zehn Prozent“, so Stier.

Insgesamt wurden Kliniken für folgende Eingriffe bzw. Eingriffstechniken zertifiziert: Hernien, End- und Dickdarm, minimalinvasive Chirurgie, Adipositaschirurgie, Schilddrüsen und Nebenschilddrüsen, Bauchspeicheldrüse, Leber, Endoskopie, oberer Gastrointestinaltrakt, Peritoneum und endokrine Chirurgie.

Folgende erforderliche Eingriffshäufigkeiten pro Jahr hat die DGAV unter anderem für eine erfolgreiche Zertifizierung festgelegt:
• Leistenbruch: 100
• Dick- und Mastdarmeingriffe: 100
• Minimalinvasive Adipositaschirurgie: 75
• Magenband, Magenbypass und andere Eingriffe am Magen mit metabolischer
• Indikation: 50
• Speiseröhrenkrebs: 15
• Schilddrüsenknoten: 120
• Bauchspeicheldrüse: 25
• Komplexe Leberoperationen: 25
• Hämorrhoiden: 30

Das Zertifikat überprüft neben der operativen Erfahrung eine Vielzahl weiterer Faktoren, die für ein gutes Behandlungsergebnis entscheidend sind. „Dazu gehören etwa die apparative und diagnostische Ausstattung des Zentrums, Anzahl und Art der Sprechstunden sowie Kooperationen mit anderen Fachabteilungen bis hin zur Quote wiederaufgetretener Krebsherde innerhalb von zwei bzw. fünf Jahren“, betonte
Stier. Ebenfalls eindeutig geregelt: Findet ein Wechsel des verantwortlichen Chirurgen statt, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden