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Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt

Auf dieser Basis werden nun die Gutachter der MDK geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind. Die Begutachtungs-Richtlinie beschreibt und erläutert im Detail das neue Begutachtungsverfahren. Dadurch schafft sie die notwendige Transparenz für Pflegebedürftige, Angehörige und die in der Pflege Beschäftigten. Die Richtlinie ist für die MDK und andere Gutachter sowie für die Pflegekassen verbindlich.

Hinweis:

Die Vorabfassung der Richtlinie finden Sie unten zum Download. Die Broschürenfassung der Begutachtungs-Richtlinien kann spätestens Anfang September über die Website des MDS bestellt werden.

Bereits Ende Juli wird der MDS eine Fachinformation zum Download anbieten, in der das neue Begutachtungs-Verfahren ausführlich dargestellt und an Beispielen erläutert wird. Die Broschürenfassung der Fachinformation kann ab Mitte August über die Website des MDS bestellt werden.