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Patienten nach Suizidversuch nicht zu früh entlassen

Nach einem drastischen Abbau stationärer Behandlungsplätze in den USA in den letzten 20 Jahren ist ein sehr hoher Bettendruck entstanden, der dazu geführt hat, dass Patienten nach Suizidversuchen dann entlassen werden müssen, wenn dies hinsichtlich der Suizidalität verantwortbar erscheint, nicht aber wenn die zugrunde liegende Erkrankung in ausreichender Weise behandelt wurde. Damit droht die Desintegration der Behandlung in der Zeit der höchsten Suizidgefährdung, nämlich den ersten 3 Monaten nach der Entlassung. Dieser Sachverhalt hängt möglicherweise eng mit der Zunahme der Suizidrate in den USA zusammen.

Diese Ergebnisse sind auch für die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland bedeutsam, warnte Arolt, nachdem es glücklicherweise zunächst gelungen sei, einen überwiegend ökonomisch getriebenes Abrechnungssystem in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu verhindern.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden