Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Alternativmedizinische Konzepte kritisch analysieren

Paracelsus Messe, Wiesbaden, 8. bis 10. Februar 2019

Auf der diesjährigen 27. Paracelsus Messe sollte, so der Veranstalter, „dem Bedürfnis nach Angeboten und Therapien, die einen ganzheitlichen Zusammenhang von Krankheit und Genesung zulassen, breiter Raum gewährt werden“. Abgesehen davon, dass diese Ausführungen sprachlich nicht korrekt sind (ein Zusammenhang kann ggf. bestehen, aber nicht zugelassen werden), erscheint eine Präsentation (mit entsprechender Anpreisung) ganz verschiedener – und großenteils esoterischer – Konzepte der „alternativen Medizin“ für medizinische Laien problematisch, weil diese in der Regel fragwürdige alternativmedizinische Behandlungskonzepte nicht fachlich beurteilen können.

Allerdings ist der Besuch einer solchen Messe durchaus für entsprechend (v. a. für die Kranken- oder auch die Haftpflichtversicherung) tätige medizinische Sachverständige interessant, um sich über aktuelle alternativmedizinische Behandlungskonzepte zu informieren, zumal es dazu kaum kritisch-wissenschaftliche Publikationen in der medizinischen Fachpresse gibt.

Problematische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Hierzu einige Beispiele entsprechender Geräte bzw. Behandlungskonzepte oder deren Anbieter:

Präsentiert wurde ein Bioresonanzgerät (Abbildung 1) als „sanfte Hilfe bei Allergien“ mit der Behauptung, die Bioresonanzmethode sei „ein biophysikalisches Verfahren zur Diagnose und Behandlung von Allergien“ und „eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin“, welche sich „auch hervorragend für Kinder“ eigne. Entlarvend ist allerdings folgende abschließende Aussage des Geräteherstellers in der auf der Messe verteilten Broschüre (sowie auch im Internet): „Die Bioresonanzmethode gehört ebenso wie z. B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Verfahren der besonderen Therapierichtungen in den Bereich der Regulativen Medizin. Innerhalb der besonderen Therapierichtungen ist die Bioresonanzmethode als bewährte Therapiemethode anerkannt. In der Schulmedizin hingegen ist die Bioresonanzmethode nicht Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und auch noch nicht anerkannt.“ Es handelt sich somit um eine Methode ohne (nach wissenschaftlichem Standard) belegten Wirksamkeitsnachweis.

Mittels einer BioScan SWA-Messung (s. Abbildung 2) soll es möglich sein, innerhalb von 90 Sekunden 72 Parameter zu messen; die Befunde sehen aus wie bei einer üblichen Laboruntersuchung (vgl. Abbildung 3). Tatsächlich analysiert der BioScan SWA aber – so wurde jedenfalls auf einem großen Plakat im Eingangsbereich der Messe angegeben – „die elektromagnetischen Wellensignale, die durch den menschlichen Körper erzeugt werden“. Damit sei es „möglich, Informationen über Mängel, Überschuss, Stress, Dysbalancen unseres Systems“ zu erhalten. Die Messungen seien „mit Laborergebnissen vergleichbar“ (und somit nicht identisch!) – was immer das auch heißen soll.

Angeblich können mit dem Biopulsar-Reflexograph® (vgl. Abbildung 4) über ein „Biofeedback der Handreflexzonen […] tiefgreifende Erkenntnisse über das bioenergetische Feld (Aura), über den Status der Lebensenergie der einzelnen Organzonen und des Organnetzwerkes, Potentiale, Ursachen von Störfeldern und Missempfindungen gewonnen werden“. Typisch ist die Behauptung, dieses Gerät basiere sowohl auf „modernstem Computer-Hightech“ als auch auf „dem naturheilkundlichen Wissen alter Hochkulturen“. Wissenschaftliche Untersuchungen, welche die behauptete diagnostische Aussagekraft belegen können, fehlen jedoch.

Eine Heilpraktikerin, die ein Diagnostik-Institut in Frankfurt betreibt, propagierte die NLS-Diagnostik (Nichtlineare Systemanalyse) als „detailliert – medizinisch – präzise“. Bei dieser NLS-Diagnostik handele es sich um eine Weiterentwicklung von Bioresonanz und der „Diagnostik nach Dr. Voll“ (Elektroakupunktur nach Voll / EAV), angeblich basierend „auf den neuesten Erkenntnissen der Quanten-Physik“, womit „von der Norm abweichende Messwerte von allen Organen, Lymphgefäßen, Blut und Blutgefäßen, Knochen, Gelenken, Muskeln, Nerven, Haut, sowie einzelne Zellen, Zellorganellen bis hin zu DNA-Fragmenten, aber auch von Bakterien, Viren, Parasiten oder Pilzen“ erkannt werden (sollen). Auch werden angeblich „Allergien, Unverträglichkeiten, psychische Belastungen sowie psychosomatische Störungen“ erfasst. Aus kritischer Sicht handelt es sich jedoch um ein Verfahren ohne nachgewiesene diagnostische Aussagekraft.

(Anzumerken ist, dass der Erfinder eines solchen Geräts, welches tatsächlich eine so extrem umfassende Diagnostik erlauben würde, mehr als einen Nobelpreis verdient hätte!)

Auch ein weiterer Heilpraktiker im Rhein-Main-Gebiet bietet NLS an mit dem „SANUM-NLS-System“, womit sich angeblich „beginnende Erkrankungen erkennen lassen […] lange bevor sie mit herkömmlichen Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren diagnostizierbar“ seien, weil dieses System „nicht nur auf zellulärer, sondern auch auf molekularer Ebene tätig“ sei.

Weiter propagierte dieser Heilpraktiker eine Chelat-Infusions-Therapie mit EDTA/DMSA für zahlreiche Anwendungsgebiete, etwa „Umweltbelastungen“, Multiple Sklerose, Depression und Burn-Out, Polyarthritis und Fibromyalgie sowie degenerative Augenerkrankungen, um nur einige zu nennen. Dass eine Wirksamkeit der Chelat-Therapie bei diesen Krankheitsbildern durchweg nicht belegt ist und dass vor der Chelat-Therapie wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen ausdrücklich gewarnt wird, wurde nicht erwähnt.

Alternativmedizinische Methoden sind aber durchaus nicht beschränkt auf Heilpraktiker. So warb eine „Naturklinik“ für eine ambulante & stationäre „Heilung über das Nervensystem“ u. a. mit Dunkelfeld-Test, Zahnherd-Diagnostik, Mikonährstoff- und Schwermetalldiagnostik. Die diagnostische Wertigkeit dieser Methoden ist jedoch äußerst umstritten bzw. nicht nachgewiesen.

Angeboten werden in der dortigen Zahnarztpraxis auch „Heilinjektionen mit homöopathischen Medikamenten zur Ermittlung der aktuellen Aktivität eines Zahnherdes oder zur vorübergehenden Beruhigung von Störfeldern“ – eine Behandlung nach einem spekulativen alternativmedizinischen Konzept.

Ein „ganzheitlicher Zahnarzt“ aus dem Rhein-Main-Gebiet behauptete, „das Wissen um die Verbindungen zwischen Zähnen, Organen und Meridianen“ unterstütze ihn darin, „tieferliegende Ursachen eines Symptoms oder einer Krankheit zu finden“. Angeblich befinden sich oft „das Symptom und die zugrunde liegende energetische Störung nicht am selben Ort“. Auch seien Zähne „die Organe zur Feineinstellung der Wirbelsäule“.

Zur Diagnostik „körperlicher Probleme, deren Ursachen mithilfe klassischer Diagnostik-Methoden nicht gefunden werden können“ und die „beispielsweise durch Umweltbelastungen, Stress etc. ausgelöst werden“, setzt er den VEGA-Check ein, „einen so genannten Segmentelektrographen“, welcher „Störungen in allen Bereichen des Körpers“ lokalisieren könne. Das Gerät zeichne „Kurven auf, die Hinweise auf eventuelle chronische Erkrankungen, Organbelastungen, Entzündungsherde, Unverträglichkeiten und Allergien geben“. Tatsächlich handelt es sich aber bei dem VEGA-Check um eine (ebenfalls von der Elektroakupunktur nach Voll / EAV abgeleitete) alternative elektromedizinische Untersuchungsmethode ohne nachgewiesene diagnostische Aussagekraft.

Dubiose Konzepte auch in den Vorträgen

Äußerst fragwürdig waren zudem etliche der Vorträge. Hier etwa die Kurzfassung des Referats von Stefan Rastocny über die „gezielte Frequenztherapie“ bei akuten wie bei chronischen Erkrankungen: „Präzise elektrische Impulstherapie zur Beseitigung von Ursachen, wie Parasiten, Bakterien, Viren und Pilzen. Im Unterschied zur TENS-Therapie bei der Schmerzbehandlung mit niedrigen Frequenzen werden hohe, nicht spürbare Frequenzen über TENS-Elektroden dem Körper zugeführt. Das therapeutische Prinzip besteht darin, die Keime mit der eigenen Frequenz zu konfrontieren und durch Resonanzkatastrophe zu zerstören. So wie Sänger Glas mit dem richtigen Ton zerschmettern können, so werden die Membranen der verursachenden Keime zerstört. Eine Anwendung ist in sämtlichen medizinischen Bereichen von Arthrose bis Zahnproblemen möglich.“

Besonders skurril wirken weiter die Ausführungen von Mathias Künlen zur „Aurachirurgie“: „Aurachirurgie ist eine feinstoffliche Chirurgie, bei der Operationen ausschließlich im Energiekörper (Aura) des Patienten und damit extrakorporal erfolgen. Der Patient wird dabei nicht berührt. Wir sprechen auch von Operationen in der Aura. Heilen als zentrale Aufgabe und Ziel ärztlichen Handelns erfolgt im Kontext der Aurachirurgie durch den energetisch-informatorischen Austausch zwischen Arzt und Patient mittels handelsüblichen chirurgischen Instrumentariums über Surrogate (energetische Platzhalter) wie Anatomieatlas oder anatomische Organmodelle. Entsprechende Prinzipien leiten sich aus den interdisziplinären Erkenntnissen der Energie- und Informationsmedizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), der Informatik und der asiatischen Kampfkünste ab.“

Bemüht wurde auch Hildegard von Bingen (die sich dagegen ja nicht mehr wehren kann), so im Vortrag von Tanja Aeckersberg über die Reflexzonentherapie (angeblich) nach Hildegard von Bingen: „Hildegard von Bingen war eine Pionierin der modernen Naturheilkunde und heilte Reflexzonen der Wirbelsäule mit Edelsteinen. Im Vortrag werden nicht nur die verschiedenen Reflexzonen der Wirbelsäule, sondern auch Zahnzonen und die Reflexzonen des Darmes vorgestellt.“

Anforderungen an den medizinischen Sachverständigen

Kenntnisse über die Grundlagen solcher Konzepte und entsprechender Diagnostik- bzw. Therapiemethoden sowie über deren diagnostische bzw. therapeutische Wertigkeit sind für den medizinischen Sachverständigen, der dazu gutachtlich Stellung nehmen soll, von großer Bedeutung. Wie hier gezeigt sind oft schon die Ausführungen der entsprechenden Gerätehersteller, Heilpraktiker, Ärzte, Zahnärzte oder Kliniken entlarvend, wenn sie kritisch hinterfragt werden.

Eigene praktische Erfahrungen des Gutachters mit solchen fragwürdigen Methoden, was ja zumindest eine gewisse Akzeptanz voraussetzten würde, sind dagegen nicht erforderlich:

So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 31.08.2000 (AZ: 19 U 243/99) ausgeführt, dass auch im Bereich der alternativen Medizin die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme durch einen dieser Fachrichtung unvoreingenommen gegenüberstehenden Sachverständigen zu beurteilen ist.

Entsprechend hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 18.04.2001 (AZ: 7 U 154/99) festgestellt, dass ein zur Bewertung der medizinischen Notwendigkeit herangezogener Sachverständiger nicht selbst Anwender der streitigen Methode sein muss.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden 


Abb. 2: BioScan SWA Gerät
Abb. 2: BioScan SWA Gerät

Abb. 3: BioScan SWA Messung – Teilbefund
Abb. 3: BioScan SWA Messung – Teilbefund

Abb. 4: Biopulsar-Reflexograph® – Handsensor
Abb. 4: Biopulsar-Reflexograph® – Handsensor

Tags