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Die Begutachtung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Leitfaden für medizinische Gutachter und Sachbearbeiter

W. Hausotter und K.-J. Neuhaus

2. Auflage 2019, XVIII und 351 Seiten, 75 Abb., € 49,00

ISBN 978-3-89952-767-4

Vielen Gutachtern, die nur gelegentlich im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung tätig sind, fällt es schwer, sich die hier geltenden besonderen rechtlichen Vorgaben klar zu machen und ihre Begutachtung entsprechend abzufassen. Das vorliegende Buch soll ihnen – sowie auch Sachbearbeitern in der Versicherung – als Leitfaden und handliches Nachschlagewerk dienen, erklären die beiden Autoren der 2. Auflage einleitend. Es handelt sich dabei um einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, welcher seit vielen Jahren als Gutachter tätig ist, sowie um einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, spezialisiert auf das Berufsunfähigkeitsrecht.

Diesen selbst gesetzten Ansprüchen wird das Werk durchweg gerecht. Im ersten Kapitel finden sich eine ausführliche, dabei aber gut lesbare und verständliche Beschreibung der rechtlichen Grundlagen der Leistungsregulierung und der gutachterlichen Prüfung. Am Anfang der einzelnen Unterkapitel wird etwa „Das Wichtigste in Kürze“ zur schnellen Übersicht tabellarisch zusammengefasst. Auch werden die Ausführungen durch Zitate aus der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung ergänzt.

Es folgt der medizinische Teil mit Kapiteln über allgemeine Aspekte der ärztlichen Begutachtung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie über die Begutachtung organisch-neurologischer Krankheitsbilder, chronischer Schmerzen, psychischer und psychosomatischer Störungen, von ADHS bei Erwachsenen, von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von psychischen Störungen nach Halswirbelsäulen-Distorsion. Auch diese Beiträge sind durchweg sehr informativ und werden durch interessante Kasuistiken ergänzt. Abschließend wird ein Ausblick zur interdisziplinären Begutachtung gegeben.

Zusammenfassen ist festzustellen, dass dieses Buch nicht nur sachlich umfassend, sondern auch didaktisch gut aufgemacht und für Nicht-Juristen bzw. Nicht-Mediziner verständlich abgefasst ist.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden