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Editorial

Für Aufregung, Unsicherheit und Diskussionen hat sie bei ihrem endgültigen Inkrafttreten im Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangszeit reichlich gesorgt, die DSGVO, mit vollem Namen Datenschutz-Grundverordnung. Sogar die Zulässigkeit von Namen an Hausklingeln wurde mit Hinweis auf die Verordnung angezweifelt, ebenso die Rechtmäßigkeit von Fotos aufgenommen anlässlich von Geschwindigkeitskontrollen. Die Aufgeregtheit hat sich mittlerweile etwas gelegt, geblieben sind aber angesichts der komplizierten Materie eine Reihe von Fragen datenschutzrechtlicher Natur, die auch den Arzt und den ärztlichen Gutachter betreffen. Wie letzterer sich im Umgang mit sensiblen Daten seiner zu untersuchenden Gutachtenpatienten verhalten sollte wird im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Oehler, Obermeyer, Menger und Gaidzik erörtert.

Die verbesserten Möglichkeiten einer Prothetik besonders nach Unterschenkelverlust (C-leg) haben schon vor längerer Zeit (siehe hierzu etwa Koss in der MedSach-Ausgabe 3/2004) die Frage aufkommen lassen, inwieweit eine solche Versorgung und die damit verbundene erhebliche Funktionsverbesserung in der Gehfähigkeit im Vergleich zu früheren Versorgungen die Herabsetzung einer unfallbedingten MdE rechtfertigen könnte. Die bisherigen obergerichtlichen Urteile und die Meinungen im Schrifttum hierzu werden im Beitrag von Molkentin einer kritischen Betrachtung unterzogen.

Dieser Beitrag leitet inhaltlich gleich über zu zwei Darstellungen der aktuellen grundsätzlichen Diskussion zu den bislang gültigen MdE-Werten, von Drechsel-Schlund aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung, von Schiltenwolff und Scholtysik aus Sicht des ärztlichen Gutachters, diese mit einem neuen medizinisch begründeten Ansatz zur MdE-Findung und dem Vorschlag einer neuen MdE-Eckwerttabelle. Ein endgültiger Beschluss zu diesen Vorschlägen wird wohl noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten sein. Beide Beiträge waren Gegenstand des Heidelberger Gesprächs des letzten Jahres.

Mit den letzten beiden Beiträgen dieser Ausgabe zu „Psychiatrischer Begutachtung und interkultureller Kompetenz“ von Seiter und Martinsohn-Schittkowski, gleichfalls aus dem Programm des Heidelberger Gesprächs 2018, wird noch einmal angeknüpft an die Themen der Tagung „Begutachtung nach Flucht und Migration“ aus dem Jahre 2016 (siehe die Beiträge hierzu in der Ausgabe 3/2017). Auch dies ein Problemkreis, um dem man nicht erst seit heute weiß: der Hamburger Psychiater Bürger-Prinz hatte 1971 in seinen Erinnerungen über eine Begebenheit bei einem Klinikbesuch in Südfrankreich in den Jahren vor dem 2. Weltkrieg berichtet, bei dem er aufgefordert wurde, einen Patienten zu explorieren. Der Mann bot ihm dabei „ein Maß an Entäußerung, einen Reichtum in der Gestikulation, überschüttet von einer dahinrasenden Sprache, die wie ein Maschinengewehrfeuer auf mich einprasselte, dazu noch einen Katarakt sich überstürzender Einfälle“, die ihn zu der Diagnose einer Manie führten. Nachdem sich ein anhaltendes Gelächter der Kollegen gelegt hatte klärte man ihn darüber auf, dass es sich nur um eine „südländische Narrheit“ handeln würde, ansonsten sei der Mann kerngesund. Kulturelle Verschiedenheiten sind eben in allen Aspekten menschlichen Lebens zu finden.

Hingewiesen sei noch auf den Beitrag von Voigt zur Beurteilung von Schäden an der Rotatorenmanschette der Schulter in der hiermit wiederbelebten Rubrik „Der interessante Fall“, für Beiträge zu dieser Rubrik war im Editorial der Ausgabe 3/2019 geworben worden. Diese Werbung gilt auch weiterhin.

E. Losch, Frankfurt am Main