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Freier Wille und neuro-psychiatrische Erkrankungen

Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit

Tilman Wetterling. 1. Auflage 2016.

235 Seiten, geb., € 49,00.

Kohlhammer Verlag Stuttgart.

ISBN 978-3-17-029378-6

Der freie Wille ermöglicht es dem Menschen, unter verschiedenen Möglichkeiten sich für eine Handlung zu entscheiden, sogar eine Handlung gegen seine Bedürfnisse. Hierin ist seine Stellung einzigartig in der Natur. Dieser freie Wille ist juristisch Voraussetzung einer Geschäfts- und Testierfähigkeit, und kann bei verschiedenen „krankhaften Störungen der Geistestätigkeit“ (§ 104 BGB) eingeschränkt bzw. auch aufgehoben sein. Im Zivilrecht wird in Erbfällen insbesondere häufig über die Frage gestritten, in wie weit einem Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung oder Änderung seines Testamentes dieser freie Wille noch gegeben war, oder aber ob dieses Testament aufgrund seiner krankhaften Störungen als nichtig anzusehen ist.

Der Autor, Chefarzt einer psychiatrischen Klinik und langjähriger Gutachter in Fragen der Geschäfts- und Testierfähigkeit, hat dieses Buch für Juristen geschrieben, um ihnen die medizinischen Grundlagen dieser Fragen nahezubringen und so einen sachkundigen Umgang mit der Problematik und insbesondere mit den hierzu getroffenen Aussagen in den Gutachten zu ermöglichen. Die juristischen Ausführungen zu Beginn und im weiteren Text dürften dazu etwas knapp geraten sein, hierzu existiert aber in anderen juristischen Werken zweifellos eine umfangreiche Literatur. Ausführlich besprochen mit ihren gutachtlichen Beurteilungen hinsichtlich des Einflusses auf Geschäfts- und Testierfähigkeit werden die in Betracht kommenden Störungen der Geistestätigkeit und auch von Intelligenzminderung, gleichfalls der Gang der Begutachtung, die ja meist post mortem erfolgt, und die hierbei zu beachtenden Einzelaspekte. Auch das umstrittene „luzide Intervall“ findet seine Berücksichtigung. Ein zweifellos sehr hilfreiches Werk für Juristen, die sich mit diesen Fragen in der täglichen Arbeit zu befassen haben.

E. Losch, Frankfurt/Main