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Editorial

Allein „erhebliche Einschnitte“, die „gravierend die Lebensführung beeinträchtigen“, lassen nach den Ausführungen der 2. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung von 2010 für das Krankheitsbild des Diabetes mellitus einen GdB von 50 im Schwerbehindertenrecht einschätzen. Was sich der Gutachter unter solchen „gravierenden Einschnitten“ vorzustellen hat, und nach welchen Kriterien er hiernach eine Abschätzung des GdB vornehmen kann, wird im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Sarninghausen dargestellt.

Änderungen, die mit der Publikation des DSM-5 für den psychiatrischen Gutachter einhergehen, waren schon Gegenstand eines Heidelberger Gesprächs im Jahre 2014. Die hierzu gehaltenen Vorträge von Thomann, Jäger, Stevens und Fabra sind in der Ausgabe 4/2015 dieser Zeitschrift wiedergegeben. Mit der Problematik in der Beurteilung einer posttraumatischen Belastungsstörung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem DSM-5 setzen sich nun speziell Widder, Dreßing, Gonschorek, Tegenthoff und Drechsel-Schlund im nachfolgenden Beitrag weiter auseinander.

Aphasische Störungen und die hieraus entstehenden Kommunikationsprobleme bringen etwa für die gutachtliche Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit teilweise schwerwiegende Probleme mit sich. Die Grundlagen der Erkrankung und wie der Gutachter mit ihren Auswirkungen im Einzelfall umgehen kann werden von Bodner und Merten im Folgenden dargestellt. Die beiden letzten Beiträge dieser Ausgabe widmen sich erneut den Grundlagen der Berufskrankheiten 2109 – Bandscheibenerkrankungen der Halswirbelsäule- und 2108 – Bandscheibenerkrankungen der lumbalen Wirbelsäule. Die bislang zur Beurteilung dieser Berufskrankheiten erstellten Grundlagen bedürfen nach den Ausführungen von Carstens (BK 2109) sowie Kentner (BK 2108) dringend einer weiteren Bearbeitung und Konkretisierung.

Zum Beitrag von Ludolph und Schröter „Invaliditätsbemessung von Schulterschäden im Bereich der privaten Unfallversicherung im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“ in Ausgabe 2/2016 und der in Ausgabe 3/2016 veröffentlichten Stellungnahme von Klemm zu diesem Beitrag findet sich im „Leserforum“ dieser Ausgabe jetzt eine Konsensempfehlung aller Autoren. Gleichfalls im „Leserforum“ berichtet Marx ergänzend zu seinem Beitrag aus Ausgabe 3/2016 „Brown-Séquard-Syndrom nach Sportunfall“ zum Ausgang des zu diesem Gutachtenfall gelaufenen Streitverfahrens. Eine Übersicht über aktuelle höchstrichterliche Urteile von speziellem Interesse für die gutachterliche Arbeit wird abschließend in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“ in der Zusammenstellung von Stähler und Schian gegeben.

E. Losch, Frankfurt/Main