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Editorial

Der Umgang mit dem Begriff der Verschlimmerung gehört zum Alltag eines jeden Gutachters. Wie meist bei näherer Betrachtung eines Begriffes, erweist sich auch der Umgang hiermit komplexer als angenommen. Teilweise wird dies, so Becker im ersten Beitrag dieser Ausgabe, durch unklare und auch uneinheitliche Darstellungen in der Literatur hervorgerufen. Zu einem einheitlichen Umgang mit der Verschlimmerung in der gesetzlichen Unfallversicherung wird von ihm in seinem Beitrag ein klarer Ablauf zur Beurteilung entwickelt.

Begutachtungen zu medizinischen Behandlungsfehlern gehören zu den eher weniger geschätzten Tätigkeiten eines medizinischen Sachverständigen, ohne sein Gutachten ist jedoch keine Klärung eines Sachverhaltes vor Gericht herbeizuführen. Der nachfolgende Beitrag von Schröter befasst sich mit den Anforderungen an den Gutachter in diesem Begutachtungsfeld und den rechtlichen Grundlagen, die er hierbei zu beachten hat. Auf eine Komplikation der Intensivbehandlung, die bisher weniger Beachtung gefunden hat, und die in ihrer Häufigkeit zuzunehmen scheint, weist Müller in seinem Beitrag hin. Das Krankheitsbild der sekundär sklerosierenden Cholangitis ist zwar bekannt, unklar ist jedoch, ob seine Häufigkeit durch veränderte Maßnahmen in der Intensivmedizin besteht oder nur scheinbar durch eine verbesserte Diagnostik. Jedenfalls kann das Krankheitsbild den Gutachter bei seinem Auftreten nach einer entsprechenden Behandlung in Folge eines versicherten bzw. geschützten Unfallereignisses durchaus beschäftigen.

Die Frage, ob eine Hirnblutung Ursache oder Folge eines Sturzereignisses war, beschäftigt den Gutachter immer wieder und ist bekanntlich häufig nicht eindeutig zu beantworten. Die sich dabei stellenden Fragen diskutieren Puhlmann und Gaidzik im abschließenden Originalbetrag dieser Ausgabe vor dem Hintergrund der veränderten Wirkweise neuer oraler Antikoagulanzien. Von ihnen im Beitrag vorgestellte Bewertungstabellen sollen dem Gutachter helfen, zu einer einheitlichen und nachvollziehbaren Abgrenzung von Unfallfolgen und unfallunabhängigen Erkrankungen zu kommen.

Die Diskussion im „Leserforum“ anknüpfend an den Beitrag von Carstens und Schröter zur Frage der Reduktionsplastik der Mamma als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Ausgabe 2/2015 erfährt in dieser Ausgabe mit nochmaligen Ausführungen von Freudenstein und einem Abschlusswort von Carstens, Schröter und Müller eine Fortsetzung. In dieser Rubrik wird schließlich von Schröter noch auf eine offensichtlich um sich greifende Praxis von Bezirksrevisoren der Sozialgerichte bei der Abrechnung von technischen Leistungen nach der GOÄ bei Begutachtungen hingewiesen.

E. Losch, Frankfurt/Main