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Editorial

Wenn auch die Zahl der auf Straßen und Plätzen in Deutschland spähenden Kameras der Dichte der in Großbritannien hängenden Geräte nicht vergleichbar sein dürfte, wird es auch hierzulande mittlerweile kaum noch möglich sein, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen. Ob dies die Sicherheitslage in diesem öffentlichen Raum insgesamt wirklich bessert ist bislang, zumindest nach Untersuchungen aus London, allerdings nicht als wirklich nachgewiesen anzusehen. Eine auf ein Bild oder ein Video gebannte Person ist nach ihrer Abbildung im nächsten Schritt zunächst aber noch sicher zu identifizieren, wobei die Gefahr von Verwechslungen auszuschließen sein sollte. Je häufiger Aufnahmen von Tatorten und ihrer Umgebung aber zur Verfügung stehen, desto häufiger wird auch die Frage nach der Identität von einzelnen Individuen gestellt werden. Über die Voraussetzungen dieser gutachtlichen Bildanalyse, einem Sachbereich der forensischen Anthropologie, berichten im ersten Beitrag dieser Ausgabe Huckenbeck, Gabriel und Kürpiers. Zweifellos wird die Häufigkeit dieser Fragen an den Gutachter in Zukunft zunehmen und an Bedeutung gewinnen.

Bei einer nach einem Unfallereignis diagnostizierten Osteochondrosis dissecans taucht regelmäßig die Frage nach der kausalen Bedeutung des Unfallereignisses für diese Erkrankung auf, wobei schon im „Pschyrembel“ eine solche traumatische Einwirkung aber nur als Verdacht vermerkt ist. Hempfling legt im nachfolgenden Beitrag anhand der pathologischen Grundlagen des Krankheitsbildes dar, dass es diese Erkrankung zumindest als Folge eines Makrotraumas nicht geben kann, vielmehr Mikrotraumen am wachsenden Skelett ursächlich für eine Ossifikationsstörung sind, die als Schadensanlage angesehen werden muss und entsprechend gutachtlich zu bewerten ist. Gleichfalls gutachtliche Fragen betreffend das orthopädische Fachgebiet behandelt der Beitrag von Linhardt und Grifka zu den Auswirkungen der Deutschen Wirbelsäulenstudie auf die Beurteilung der Berufskrankheit Listennummer 2108 bis zum aktuellen Zeitpunkt.

Zwei Beiträge mit Betrachtungen zu den Grundlagen der medizinischen Begutachtung beschließen diese Ausgabe. Der Beitrag von Koch von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA beschäftigt sich mit der Beschaffenheit von Strukturen, die die Unabhängigkeit medizinischer Gutachter und damit die Qualität ihrer Gutachten sichern helfen sollen. Im Beitrag von Bartel, v. Kardorff und Ohlbrecht finden sich die Ergebnisse einer Studie wiedergegeben, in der Muster sowie äußere und innere Einflüsse im gutachterlichen Entscheidungsprozess untersucht wurden.

Auch das letzte „Heidelberger Gespräch“ hatte sich unter der Überschrift „Ärztliche Begutachtung im Spannungsfeld von Qualität und Quantität“ mit diesem Grundlagenthema auseinandergesetzt. Die hierzu aus medizinischem und juristischem Blickwinkel gehaltenen Vorträge werden in einer der nächsten Ausgaben dieser Zeitschrift abgedruckt werden. An dieser Stelle soll dann auch schon ein Hinweis auf das nächste „Heidelberger Gespräch“ erfolgen, das am 30. September und 1. Oktober 2015 stattfindet. Vorgesehene Themen sind Fragen der Einflussnahme auf Gutachten, zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Begutachtung bei Epilepsie.

E. Losch, Frankfurt/Main