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Rauchen und die Begutachtung des Geruchsvermögens

Wenn das Rauchen den Geruchssinn schädigt (diskutiert werden als mögliche Ursachen direkte toxische Einwirkungen des Rauchs auf die Riechzellen im oberen Nasengang oder eine Änderung der physiko-chemischen Eigenschaften des Riechschleims), so müsste dieser Umstand bei der Begutachtung von Riechstörungen etwa nach Schädeltrauma oder inhalativ-toxischen Einflüssen entsprechend Berücksichtigung finden. Ob dies nun so ist, wurde in der Literatur bisher nicht eindeutig beantwortet, weswegen Gudziol et al. in einer erneuten Untersuchung dieser Frage nachgegangen sind.

Da der Riechsinn mit dem Alter ohnehin abnimmt und ein normales Riechvermögen als 10.Perzentile der Summe der Schwellen-, Diskriminations- und Identifikationswerte (SDI) in der Altersgruppe der 16- bis 35-jährigen definiert ist, wurden nur Personen aus dieser Altersgruppe in die Untersuchung einbezogen. Die Anamnese musste hinsichtlich von Erkrankungen, die einen Einfluss auf das Riechvermögen haben können, leer sein, ebenso die Vorgeschichte zu das Riechvermögen schädigenden Medikamenten. Auch eine Inspektion der Nase musste einen unauffälligen Befund ergeben haben. Die Gruppe der Nieraucher sollte keine Zigarette im Leben geraucht haben, die Gruppe der Raucher mindestens 15 Zigaretten pro Tag über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr.

Geprüft wurde das Geruchsvermögen mit der Sniffin`Sticks©-Testbatterie hinsichtlich Schwelle, Diskrimination und Identifikation, in der Nierauchergruppe einmal, in der Gruppe der Raucher fünfmal. Die Raucher blieben nach der ersten Testung unter Aufsicht und durften vor einer erneuten Testung zwei Stunden nicht rauchen. Vor einem dritten Testdurchgang durfte dann wiederum eine Zigarette geraucht werden.

Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass Rauchen das Riechvermögen der untersuchten Altersgruppe zwar schädigt, letztendlich aber trotzdem die Ergebnisse noch im Bereich einer Normosmie lagen. Nach der zweistündigen Wartepause war keinerlei Unterschied im Riechvermögen zwischen den Gruppen mehr festzustellen, wobei aber die anschließende Zigarette das Riechvermögen wieder deutlich beeinflusste. Ein Unterschied war auch bei den Rauchern mit mehr oder weniger als 7,5 packyears abzugrenzen, nicht aber im Geschlecht.

Die Autoren sehen eine Bedeutung der Rauchkarenz vor einer Testung im Bereich der Abgrenzung von Norm- und Hyposmie, weswegen bei der gutachtlichen Untersuchung diese Rauchkarenz von zwei Stunden unbedingt eingehalten werden sollte.

(Gudziol H, Graul J, Bitter O, Guntinas-Lichius O: Riechsinn wird durch akutes Rauchen reversibel und durch chronisches Rauchen dauerhaft geschädigt. Laryngo-Rhino-Otol (2013), 92: 663–666)

E. Losch, Frankfurt/M.