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Arzthaftpflicht-Rechtsprechung (AHRS)

Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser, Ärztliche Standesorganisationen, Sozialversicherungsträger, Private Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherer

Herausgegeben von Hans Josef Kullmann, Richter am Bundesgerichtshof (BGH) a.D. und den Richtern am BGH Burkhard Pauge, Karlheinz Stöhr und Karl-Hermann Zoll, mitbegründet von Ernst Ankermann, Richter am BGH a.D.

Teil III: Entscheidungen ab 1.1.2000

Loseblattwerk einschließlich Ergänzungslieferung 2/14, 6504 Seiten, 5 Ordner, Euro 174,–

ISBN 3 503 08382 0

Erich Schmidt Verlag Berlin

Streitigkeiten über die Haftpflicht des Arztes gegenüber seinen Patienten sind für den behandelnden Arzt ebenso wie für den medizinischen Sachverständigen in einem Verfahren ein besonders schwieriges Feld. Die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Oberlandesgerichte birgt neben der Kasuistik in den einzelnen Urteilen auch grundsätzliche Regelungen für die Anwendung der einzelnen Haftungsnormen. Nahezu ein unentbehrlicher Helfer ist deshalb eine so umfangreiche Sammlung von Entscheidungen wie in der AHRS. In den Nachlieferungen auch des Jahres 2013/2014 werden wieder zahlreiche Entscheidungen u.a. zu den Haftpflichttatbeständen und den Haftungsgrundlagen angeführt und mit weiteren Hinweisen versehen, so z.B. zu verfassungsrechtlich begründeten Pflichten, zur Beweislast für die Unmöglichkeit der Herausgabe von Krankenunterlagen, zu den Therapiefehlern auf den verschiedensten ärztlichen Fachgebieten einschließlich der Spezialgebiete wie z. B. Fußchirurgie, Fehler auf dem Gebiet der Infusionen und der Injektionen sowie – in letzter Zeit besonders bedeutsam – Hygienefehler. Auch die Verlaufs- und Risikoaufklärung ist immer wieder ein Gebiet, auf dem man wiederum überrascht ist, wie viele unterschiedliche Fallgestaltungen die Praxis entfaltet. Dieses Werk ist wiederholt schon als „Fundgrube“ angeführt worden und vermeidet somit, dass das Arzthaftpflichtrecht „Fallgrube“ der Betroffenen (des Arztes wie des Patienten) wird. In der Fundgrube sich zurechtzufinden ist durch das Inhaltsverzeichnis, das Stichwortverzeichnis und das besonders umfangreiche Entscheidungsregister relativ schnell zu bewerkstelligen. Wiederum ist auch den Herausgebern und Bearbeitern gelungen, die Zeitspanne zwischen dem Erscheinen des Urteils und seiner Aufnahme in die AHRS zu verkürzen. Der Benutzer wird es begrüßen, dass diese Bemühungen angehalten haben. Die Empfehlung des Werkes ergibt sich wieder schon aus den vorangehenden Ausführungen.

O. E. Krasney, Kassel