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Beschwerdenvalidierung

Th. Merten, 102 Seiten

22,95 EUR [D] / 32,90 CHF

Göttingen: Hogrefe Verlag 2013

ISBN 978-3801724214

Die Frage nach dem tatsächlichen Vorhandensein geklagter Beschwerden ist die zentrale Frage bei der Begutachtung jeglicher Funktionsstörungen, die nicht unmittelbar anhand messtechnischer oder bildgebender Befunde verifiziert werden können. Es ist hier das Verdienst der Neuropsychologie, dieses Thema in den letzten Jahren unter dem Begriff der „Beschwerdenvalidierung“ in den Blickpunkt des Interesses gebracht und auch systematisch bearbeitet zu haben.

Thomas Merten, klinisch tätiger Neuropsychologe in Berlin, zählt auf dem Gebiet der neuropsychologischen Beschwerdenvalidierung in Deutschland zu den renommiertesten Experten und hat bereits 2009 zusammen mit H. Dettenborn eine umfangreiche Monographie zum Thema herausgegeben. Ergänzend legt er nun ein Buch „für den schnellen Leser“ vor, das in knapper, sehr prägnanter Form das derzeitige Wissen zur Beschwerdenvalidierung einschließlich der zugrunde liegenden Konzepte zusammenfasst. In gut verständlicher Form werden die verschiedenen Methoden der Beschwerdenvalidierung bei geklagten kognitiven Defiziten dargestellt, und es erfolgt auch eine eingehende Diskussion des Problems falsch-positiver Befunde.

Ärztlichen Gutachtern ist das Büchlein sehr ans Herz zu legen, da es in überschaubarer Form alle wichtigen Basiskenntnisse der neuropsychologischen Beschwerdenvalidierung vermittelt. Nachdem von zahlreichen Gutachtenauftraggebern inzwischen routinemäßig Methoden der Beschwerdenvalidierung eingefordert werden, kann auch diesen die Lektüre empfohlen werden, um auf diese Weise differenzierte Einblicke in die Problematik zu erhalten. Kritisch anzumerken ist lediglich, dass das Thema etwas einseitig von neuropsychologischer Seite betrachtet wird. Beschwerdenvalidierung bedeutet natürlich viel mehr als „nur“ die Beschäftigung mit kognitiven Defiziten, und letztlich jede Exploration und körperlich-klinische Untersuchung dient in der gutachtlichen Situation der Beschwerdenvalidierung, was sich stets auch in einer entsprechenden Befundbeschreibung niederschlagen sollte.

B. Widder, Günzburg